Effektiver Steuerrechtsschutz im digitalen Zeitalter
Das FG Düsseldorf berichtet, dass im Jahr 2017 in 45 % aller Klageverfahren die Kläger eine Änderung des angefochtenen Steuer-, Zoll- oder Kindergeldbescheids erwirkten. Außerdem weist das Gericht auf Verfahren von besonderem Interesse hin.
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Quelle Datev: Effektiver Steuerrechtsschutz im digitalen Zeitalter
BFH: Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer Ansparabschreibung
Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a. F. ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (hier: Anschaffung mehrerer Pkw aus dem höchsten Preissegment) als unangemessen i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. So entschied der BFH (Az. X R 33/16).
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BFH zur Dauertestamentsvollstreckung – Veranlassung der Kosten durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Der BFH hat Stellung genommen zu der Frage eines sachgerechten Aufteilungsmaßstabs der jährlichen Vergütung für die Verwaltung des Nachlasses, bestehend aus Vermietungsobjekten und Kapitalvermögen (Az. IX R 32/16).
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BMWi stellt klar: Betriebswirtschaftliche Beratung durch Steuerberater ist förderungsfähig
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die sich von ihrem Steuerberater über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten lassen, können hierfür besondere Zuschüsse des Bundes erhalten.
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Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht "rückwirkend" einen Vorsteuerabzug
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Gutschrift auch ohne elektronische Signatur ein Dokument ist, in dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Ohne elektronische Signatur sind zwar die formellen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nicht erfüllt. Ein Vorsteuerabzug ist trotzdem zulässig, weil die „materiellen Voraussetzungen erfüllt sind“ (Az. 1 K 605/17).
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Rechnung ohne Benennung des Leistungsempfängers kann nicht "rückwirkend" berichtigt werden
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Berichtigung einer Rechnungen keinen rückwirkenden Vorsteuerabzug ermöglicht, wenn es weder aus den Rechnungen noch in dazugehörigen Dokumenten Hinweise darauf gab, dass sich hinter einer zweiten Kundennummer dieselbe Person verbirgt wie hinter Kundennummer eins (Az. 1 K 3704/15).
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Quelle Datev: Rechnung ohne Benennung des Leistungsempfängers kann nicht „rückwirkend“ berichtigt werden
Antrag auf Erteilung eines sog. Aufteilungsbescheids kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden
Ein Ehegatte kann seinen Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung durch sog. Aufteilungsbescheid grundsätzlich nicht zurücknehmen. So entschied das FG Hessen (Az. 10 K 833/15).
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Quelle Datev: Antrag auf Erteilung eines sog. Aufteilungsbescheids kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden
Frankreich muss an im Eigentum des Staates stehendes Elektrizitätswerk gezahlte staatliche Beihilfe zurückfordern
Laut dem Gericht der Europäischen Union (EuG) muss Frankreich an ein in seinem Eigentum stehendes Elektrizitätswerk zu Unrecht gezahlte staatliche Beihilfe zurückfordern (Az. T-747/15).
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Kommission genehmigt polnische Beihilfe für Schiffbau und prüft Pauschalsteuer für Werften
EU-Kommission hat eine Investitionsbeihilferegelung Polens für im Schiffbau tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird sowohl Neuinvestitionen als auch die regionale Entwicklung in Polen fördern. In einem separaten Vorgang hat die EU-Wettbewerbsaufsicht eine eingehende Prüfung einer polnischen Steuerregelung für Werften eingeleitet.
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Bestandskräftige Prüfungsentscheidung ist trotz Verfahrensfehlers grundsätzlich nicht änderbar
Laut FG Münster stellt es zwar einen Verfahrensfehler dar, wenn die mündlichen Vorträge in der Steuerberaterprüfung unter gleichzeitiger Anwesenheit aller Prüflinge abgehalten werden. Eine Aufhebung des Bescheids über das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung komme aber dennoch nicht mehr in Betracht, wenn dieser bestandskräftig sei (Az. 7 K 2451/16 StB).
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Quelle Datev: Bestandskräftige Prüfungsentscheidung ist trotz Verfahrensfehlers grundsätzlich nicht änderbar