Ein Ehegatte kann seinen Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung durch sog. Aufteilungsbescheid grundsätzlich nicht zurücknehmen. So entschied das FG Hessen (Az. 10 K 833/15).
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Quelle Datev: Antrag auf Erteilung eines sog. Aufteilungsbescheids kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden
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