Laut dem Gericht der Europäischen Union (EuG) muss Frankreich an ein in seinem Eigentum stehendes Elektrizitätswerk zu Unrecht gezahlte staatliche Beihilfe zurückfordern (Az. T-747/15).
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Quelle Datev: Frankreich muss an im Eigentum des Staates stehendes Elektrizitätswerk gezahlte staatliche Beihilfe zurückfordern
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