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Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht "rückwirkend" einen Vorsteuerabzug

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Gutschrift auch ohne elektronische Signatur ein Dokument ist, in dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Ohne elektronische Signatur sind zwar die formellen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nicht erfüllt. Ein Vorsteuerabzug ist trotzdem zulässig, weil die „materiellen Voraussetzungen erfüllt sind“ (Az. 1 K 605/17).
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Quelle Datev: Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden und ermöglicht „rückwirkend“ einen Vorsteuerabzug