Der BFH hat Stellung genommen zu der Frage eines sachgerechten Aufteilungsmaßstabs der jährlichen Vergütung für die Verwaltung des Nachlasses, bestehend aus Vermietungsobjekten und Kapitalvermögen (Az. IX R 32/16).
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Quelle Datev: BFH zur Dauertestamentsvollstreckung – Veranlassung der Kosten durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
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