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Archiv der Kategorie: Steuer News

Aktuelles

BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn sich außergewöhnliche Belastungen im Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben. Das entschied der BFH (Az. VI R 36/15).
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Quelle Datev: BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen

BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage

Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handelt, wenn der Betreiber einer Biogasanlage die im Blockheizkraftwerk neben Strom ebenfalls erzeugte Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer abgibt oder ob eine Lieferung vorliegt, für die ein Dritter (Stromabnehmer) das Entgelt (KWK-Bonus) entrichtet hat (Az. XI R 2/14).
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BFH: Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners

Laut BFH darf das Hauptzollamt, nachdem es eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen hat, nicht gegenüber dem Drittschuldner anordnen, dass die ursprüngliche Verfügung zwar dem Grunde nach weiter gelten, insbesondere den Rang an der gepfändeten Forderung wahren, das Zahlungsverbot (Arrestatorium) jedoch vorübergehend suspendiert sein soll (Az. VII R 5/16).
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Keine Berücksichtigung von Kindergeld, aber von Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen

Das FG Münster entschied, dass das Betreuungsgeld als eigener Bezug der unterstützten Mutter im Sinne von § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen ist, nicht aber das Kindergeld (Az. 14 K 2825/16).
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Keine Verrechnung von Verlusten aus dem Schulschwimmen durch eine kommunale GmbH

Das FG Münster entschied, dass eine kommunale GmbH Verluste aus dem Schulschwimmen nicht mit positiven Einkünften aus anderen Bereichen verrechnen darf (Az. 9 K 3847/15).
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Keine Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuern während der Eigenverwaltung bei eingeholtem Rechtsrat

Das FG Münster entschied, dass Geschäftsführer einer GmbH nicht für während der Eigenverwaltung fällig gewordene Lohnsteuerbeträge haften, die sie aufgrund eines zuvor eingeholten eingehenden Rechtsrats zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen hatten (Az. 3 K 1537/14 L, 3 K 1539/14 L).
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Land Brandenburg ermöglicht steuerliche Erleichterungen für durch Hochwasser Geschädigte

Brandenburger, die durch die starken Regenfälle im Juni und Juli dieses Jahres geschädigt wurden, können jetzt steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Das teilte Brandenburgs Finanzminister Görke mit, nachdem sein Ministerium in Abstimmung mit dem BMF steuerliche Verfahrensvereinfachungen festgelegt hat.
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Quelle Datev: Land Brandenburg ermöglicht steuerliche Erleichterungen für durch Hochwasser Geschädigte

Tipps zum Ausbildungsstart

Der Bund der Steuerzahler gibt steuerliche Tipps zum Ausbildungsstart und weist darauf hin, worauf Azubis und Eltern achten sollten.
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Quelle Datev: Tipps zum Ausbildungsstart

Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

Private Hochwasserschäden können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auf diese und weitere Steuererleichterungen für Geschädigte weist der Bund der Steuerzahler hin.
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Quelle Datev: Hochwasserschäden von der Steuer absetzen

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG

Das BMF-Schreiben gibt die aktualisierten Listen der Hauptquartiere i. S. d. Art. 14 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Hauptquartiere i. S. d Art. 1 des Protokolls über die NATO-Hauptquartiere bekannt (Az. III C 3 – S-7493 / 07 / 10001).
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