Das FG Münster entschied, dass Geschäftsführer einer GmbH nicht für während der Eigenverwaltung fällig gewordene Lohnsteuerbeträge haften, die sie aufgrund eines zuvor eingeholten eingehenden Rechtsrats zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen hatten (Az. 3 K 1537/14 L, 3 K 1539/14 L).
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Quelle Datev: Keine Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuern während der Eigenverwaltung bei eingeholtem Rechtsrat
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