Private Hochwasserschäden können als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auf diese und weitere Steuererleichterungen für Geschädigte weist der Bund der Steuerzahler hin.
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Quelle Datev: Hochwasserschäden von der Steuer absetzen
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