Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG – Anwendung von DBA
Das BMF teilt mit, dass die Grundsätze des BFH-Urteils vom 28. März 2018, bezogen auf die Anwendung der Entwicklungshilfeklausel der DBA in allen offenen Fällen, für den Steuerabzug vom Arbeitslohn erstmals auf den laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 31. Dezember 2019 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2019 zufließen, sowie im Übrigen ab dem Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden sind (Az. IV C 5 – S-2300 / 19 / 10009 :003).
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Quelle Datev: Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG – Anwendung von DBA
Folgen des EuGH-Urteils vom 26. Februar 2019 – Wächtler – C-581/17
Das BMF verfügt, wie abweichend von § 6 Abs. 4 Satz 1 AStG eine Stundung auf Antrag des Steuerpflichtigen vorzunehmen ist (Az. IV B 5 – S-1325 / 18 / 10001 :001).
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Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020
Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 bekannt gemacht. Die für 2019 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt.
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Quelle Datev: Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020
Finanzausschuss beschließt Soli-Senkung
Der Finanzausschuss hat den Weg für die Senkung des Solidaritätszuschlags für 90 Prozent aller Steuerzahler ab 2021 freigemacht. Das Gremium stimmte in seiner Sitzung dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 zu.
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Quelle Datev: Finanzausschuss beschließt Soli-Senkung
Unwirksame Bekanntgabe an gemeinsame Anschrift von Ehegatten bei Zusammenveranlagung trotz beantragter Einzelveranlagung
Haben Ehegatten durch die Abgabe zweier getrennter Steuererklärungen konkludent erklärt, dass sie in steuerlichen Angelegenheiten keine gemeinsame Bekanntgabe von Bescheiden wünschen, kann ein Bescheid nicht gemäß § 122 Abs. 7 Satz 1 AO wirksam an die gemeinsame Anschrift der Ehegatten bekannt gegeben werden. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 11 K 1210/16).
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Quelle Datev: Unwirksame Bekanntgabe an gemeinsame Anschrift von Ehegatten bei Zusammenveranlagung trotz beantragter Einzelveranlagung
Vorsteuerabzug und Zuordnungsentscheidung bei Errichtung einer Photovoltaikanlage
Der Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch genutzten Photovoltaikanlage setzt laut FG Baden-Württemberg eine Zuordnungsentscheidung voraus, die spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt zu dokumentieren ist (Az. 14 K 1538/17).
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Unzureichende Sachverhaltsaufklärung als Ermessensfehler bei der Ablehnung einer Stundung
Die Ablehnung einer Stundung ist ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde den ihrer Ermessensentscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt nicht einwandfrei und erschöpfend ermittelt hat. Das ist insbesondere der Fall, wenn entscheidungserhebliche Akten nicht beigezogen und ausgewertet wurden. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 5 K 3830/16).
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Quelle Datev: Unzureichende Sachverhaltsaufklärung als Ermessensfehler bei der Ablehnung einer Stundung
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Wärme aus einem Blockheizkraftwerk an nahestehende Person
Liefert ein in der Rechtsform einer OHG betriebenes Blockheizkraftwerk mit Biogasanlage (Gesellschafter Vater und Sohn) die bei der Erzeugung von Strom mitproduzierte Wärme entgeltlich an eine landwirtschaftlich tätige (mit den Gesellschaftern Vater, Sohn und Mutter), sind wegen der überwiegend identischen Gesellschafterbeteiligungen die Wärmelieferungen mit der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG anzusetzen. Dies entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 9 K 3145/17).
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Recherche für eine Biografie keine steuerlich anzuerkennende schriftstellerische Tätigkeit
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass ein Steuerpflichtiger, der an einer Biografie über das Leben und Wirken seines Vaters arbeitet, aber sonst nicht weiter schriftstellerisch tätig ist bzw. werden möchte, keine Gewinnerzielungsabsicht hat und die Kosten seiner Recherchen daher nicht steuerlich absetzen kann (Az. 3 K 2083/18).
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Vorsteueranspruch des Insolvenzverwalters für eine vom Gläubigerausschuss beauftragte Kassenprüfung
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Insolvenzverwalter der umsatzsteuerliche Leistungsempfänger einer durch den Gläubigerausschuss beauftragten Kassenprüfung ist (Az. 5 K 1959/15).
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Quelle Datev: Vorsteueranspruch des Insolvenzverwalters für eine vom Gläubigerausschuss beauftragte Kassenprüfung