Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass ein Steuerpflichtiger, der an einer Biografie über das Leben und Wirken seines Vaters arbeitet, aber sonst nicht weiter schriftstellerisch tätig ist bzw. werden möchte, keine Gewinnerzielungsabsicht hat und die Kosten seiner Recherchen daher nicht steuerlich absetzen kann (Az. 3 K 2083/18).
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Quelle Datev: Recherche für eine Biografie keine steuerlich anzuerkennende schriftstellerische Tätigkeit
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