Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der Insolvenzverwalter der umsatzsteuerliche Leistungsempfänger einer durch den Gläubigerausschuss beauftragten Kassenprüfung ist (Az. 5 K 1959/15).
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Quelle Datev: Vorsteueranspruch des Insolvenzverwalters für eine vom Gläubigerausschuss beauftragte Kassenprüfung
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