Der Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch genutzten Photovoltaikanlage setzt laut FG Baden-Württemberg eine Zuordnungsentscheidung voraus, die spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist für die Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt zu dokumentieren ist (Az. 14 K 1538/17).
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Quelle Datev: Vorsteuerabzug und Zuordnungsentscheidung bei Errichtung einer Photovoltaikanlage
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