BFH zur Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen (I): Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last
Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen. Dies gilt selbst dann, wenn in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug genommen ist. So der BFH (Az. X R 8/14).
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Quelle Datev: BFH zur Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen (I): Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last
BFH zur Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen (II): Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die auf Grund des Hofübergabevertrages vom Kläger monatlich an seine Eltern zu zahlenden Barleistungen sowie die übernommenen Aufwendungen für Verpflegung der Eltern, die sich an dem übertragenen Hausgrundstück ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht vorbehalten haben, in voller Höhe eine dauernde Last oder in Höhe des Ertragsanteils eine Rente darstellen, wenn die Abänderbarkeit der Zahlungen im Falle einer Unterbringung der Eltern im Alten- oder Pflegeheim sowie die Annahme von Pflegeaufwendungen, die über die eigenen häuslichen und körperlichen Pflegeleistungen hinausgehen, ausgeschlossen sind (Az. X R 16/14).
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DStV begrüßt raschen Vorstoß des Bundesrats zur Steuerbegünstigung für Sanierungsgewinne
Der BFH hat den Sanierungserlass des BMF gekippt. Im Zuge seiner Stellungnahme (BR-Drs. 59/17 (B)) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (BT-Drs. 18/11233) hat auch der Bundesrat seinen Vorschlag zur Normierung einer Steuerbegünstigung auf den Tisch gelegt. Der DStV begrüßt diesen raschen Vorstoß.
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Anwendung der mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen für Zinszahlungen, die nach dem 31. Dezember 2015 geleistet werden
Die Bundesrepublik Deutschland und die Britischen Jungferninseln, Curacao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man haben sich darauf verständigt, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem 31. Dezember 2015 geleistet werden (Az. IV C 1 S-2402a / 15 / 10001 :006).
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Automatischer Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard sowie dem FKAustG
Die Bundesrepublik Deutschland sowie 87 andere Staaten haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen (Common Reporting Standard, kurz CRS sowie Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, kurz FKAustG). Durch den Standard verpflichten sich die Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :036).
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Belastung durch Steuern und Abgaben in Deutschland weiterhin deutlich über OECD-Schnitt
Bei der Belastung der Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben gehört Deutschland im OECD-Vergleich weiterhin zu den Spitzenreitern. Dies geht aus der jüngsten Ausgabe der OECD-Studie „Taxing Wages“ hervor.
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Quelle Datev: Belastung durch Steuern und Abgaben in Deutschland weiterhin deutlich über OECD-Schnitt
Belastung durch Steuern und Abgaben in Deutschland weiterhin deutlich über OECD-Schnitt
Bei der Belastung der Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben gehört Deutschland im OECD-Vergleich weiterhin zu den Spitzenreitern. Dies geht aus der jüngsten Ausgabe der OECD-Studie „Taxing Wages“ hervor.
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Keine Erhebung von Grunderwerbsteuer bei unmittelbarem Beteiligungserwerb durch bisherigen Treugeber
Das FG Hamburg verneint die Grunderwerbsteuerpflicht für Fälle, in denen eine zunächst im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand gehaltene Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf den bisherigen Treugeber übergeht und er damit mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen hält (Az. 3 K 172/16).
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Quelle Datev: Keine Erhebung von Grunderwerbsteuer bei unmittelbarem Beteiligungserwerb durch bisherigen Treugeber
Keine Erhebung von Grunderwerbsteuer bei unmittelbarem Beteiligungserwerb durch bisherigen Treugeber
Das FG Hamburg verneint die Grunderwerbsteuerpflicht für Fälle, in denen eine zunächst im Rahmen einer Vereinbarungstreuhand gehaltene Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf den bisherigen Treugeber übergeht und er damit mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen hält (Az. 3 K 172/16).
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Geltung der allgemeinen Aufzeichnungspflichten auch für gewerbliche Prostitution
Das FG Hamburg hat entschieden, dass bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns aus Eigenprostitution durch Einnahme-Überschussrechnung nicht auf die Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle verzichtet werden kann (Az. 2 K 110/15).
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Quelle Datev: Geltung der allgemeinen Aufzeichnungspflichten auch für gewerbliche Prostitution