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BFH zur Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen (I): Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last

Die Verpflichtung zu wiederkehrenden Barleistungen in einem vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossenen Vermögensübergabevertrag ist als Leibrente zu beurteilen, wenn die Vertragsparteien eine Abänderbarkeit der Höhe der Rentenleistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen. Dies gilt selbst dann, wenn in diesem Zusammenhang auf § 323 ZPO Bezug genommen ist. So der BFH (Az. X R 8/14).
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Quelle Datev: BFH zur Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen (I): Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last