Der BFH hat den Sanierungserlass des BMF gekippt. Im Zuge seiner Stellungnahme (BR-Drs. 59/17 (B)) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (BT-Drs. 18/11233) hat auch der Bundesrat seinen Vorschlag zur Normierung einer Steuerbegünstigung auf den Tisch gelegt. Der DStV begrüßt diesen raschen Vorstoß.
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Quelle Datev: DStV begrüßt raschen Vorstoß des Bundesrats zur Steuerbegünstigung für Sanierungsgewinne
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