Home » Steuer News » BFH zur Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen (II): Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last

Aktuelles

BFH zur Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen (II): Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die auf Grund des Hofübergabevertrages vom Kläger monatlich an seine Eltern zu zahlenden Barleistungen sowie die übernommenen Aufwendungen für Verpflegung der Eltern, die sich an dem übertragenen Hausgrundstück ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht vorbehalten haben, in voller Höhe eine dauernde Last oder in Höhe des Ertragsanteils eine Rente darstellen, wenn die Abänderbarkeit der Zahlungen im Falle einer Unterbringung der Eltern im Alten- oder Pflegeheim sowie die Annahme von Pflegeaufwendungen, die über die eigenen häuslichen und körperlichen Pflegeleistungen hinausgehen, ausgeschlossen sind (Az. X R 16/14).
────────────────────────────────────────────
Quelle Datev: BFH zur Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Leistungen (II): Sonderausgabenabzug als Rente oder dauernde Last