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Automatischer Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard sowie dem FKAustG

Die Bundesrepublik Deutschland sowie 87 andere Staaten haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen (Common Reporting Standard, kurz CRS sowie Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, kurz FKAustG). Durch den Standard verpflichten sich die Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :036).
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Quelle Datev: Automatischer Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard sowie dem FKAustG