Steuerurteil: Hohen Zinsen bleiben vorerst bestehen
Das FG Münster hält den Steuerzinssatz von 6 Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen (Az. 10 K 2472/16 E).
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Quelle Datev: Steuerurteil: Hohen Zinsen bleiben vorerst bestehen
Steuerurteil: Hohe Zinsen bleiben vorerst bestehen
Das FG Münster hält den Steuerzinssatz von 6 Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen (Az. 10 K 2472/16 E).
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BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Der BFH entschied, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen (Az. VI R 9/16).
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Quelle Datev: BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
BFH zum Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige
Der BFH hatte zu entscheiden, ob es mit den unionsrechtlichen Vorschriften über die Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist, dass einem Erwerber, der der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegt, ein geringerer persönlicher Freibetrag gewährt wird, als einem unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerber (Az. II R 53/14).
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Quelle Datev: BFH zum Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige
BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen
Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn sich außergewöhnliche Belastungen im Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben. Das entschied der BFH (Az. VI R 36/15).
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Quelle Datev: BFH: Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen
BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage
Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe handelt, wenn der Betreiber einer Biogasanlage die im Blockheizkraftwerk neben Strom ebenfalls erzeugte Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer abgibt oder ob eine Lieferung vorliegt, für die ein Dritter (Stromabnehmer) das Entgelt (KWK-Bonus) entrichtet hat (Az. XI R 2/14).
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Quelle Datev: BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage
BFH: Unzulässigkeit der "Ruhendstellung" einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners
Laut BFH darf das Hauptzollamt, nachdem es eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung erlassen hat, nicht gegenüber dem Drittschuldner anordnen, dass die ursprüngliche Verfügung zwar dem Grunde nach weiter gelten, insbesondere den Rang an der gepfändeten Forderung wahren, das Zahlungsverbot (Arrestatorium) jedoch vorübergehend suspendiert sein soll (Az. VII R 5/16).
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Quelle Datev: BFH: Unzulässigkeit der „Ruhendstellung“ einer Kontenpfändung gegen den Willen des Drittschuldners
Keine Berücksichtigung von Kindergeld, aber von Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen
Das FG Münster entschied, dass das Betreuungsgeld als eigener Bezug der unterstützten Mutter im Sinne von § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen ist, nicht aber das Kindergeld (Az. 14 K 2825/16).
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Quelle Datev: Keine Berücksichtigung von Kindergeld, aber von Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen
Keine Verrechnung von Verlusten aus dem Schulschwimmen durch eine kommunale GmbH
Das FG Münster entschied, dass eine kommunale GmbH Verluste aus dem Schulschwimmen nicht mit positiven Einkünften aus anderen Bereichen verrechnen darf (Az. 9 K 3847/15).
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Quelle Datev: Keine Verrechnung von Verlusten aus dem Schulschwimmen durch eine kommunale GmbH
Keine Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuern während der Eigenverwaltung bei eingeholtem Rechtsrat
Das FG Münster entschied, dass Geschäftsführer einer GmbH nicht für während der Eigenverwaltung fällig gewordene Lohnsteuerbeträge haften, die sie aufgrund eines zuvor eingeholten eingehenden Rechtsrats zunächst auf ein Treuhandkonto überwiesen hatten (Az. 3 K 1537/14 L, 3 K 1539/14 L).
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Quelle Datev: Keine Geschäftsführer-Haftung für Lohnsteuern während der Eigenverwaltung bei eingeholtem Rechtsrat