Der BFH entschied, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen (Az. VI R 9/16).
───────────────────────────
Quelle Datev: BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar
Home » Steuer News » BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar