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Aktuelles

Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld – Ermessensabwägung bei unzureichender Behördenzusammenarbeit

Laut FG Schleswig-Holstein ist die Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung ermessensfehlerhaft, wenn sie allein auf eine Verletzung von Informationspflichten gemäß § 68 Abs. 1 EStG gestützt wird, obwohl der Kindergeldempfänger den das Kindergeld anrechnenden Sozialleistungsträger (nicht aber die Familienkasse) ordnungsgemäß über den kindergeldrelevanten Sachverhalt informiert hat. Bei der Entscheidung über den Erlassantrag gemäß § 227 AO sei auch eine unzureichende Behördenzusammenarbeit zu berücksichtigen (Az. 1 K 34/16).
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Quelle Datev: Billigkeitserlass für Rückforderung von Kindergeld – Ermessensabwägung bei unzureichender Behördenzusammenarbeit

Auswirkung einer Deckelungsregelung auf den Pensionsanspruch bei Übergang in Teilzeitbeschäftigung nach Vollendung des 65. Lebensjahres

Das FG Schleswig-Holstein entschied u. a., dass der Pensionsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht durch eine in der Pensionszusage enthaltene Obergrenze auf 75 % der reduzierten (Teilzeit-)Bezüge gedeckelt ist, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer die ihm zugesagte Pension bereits erdient hat und er anschließend mit einem neuen Geschäftsführeranstellungsvertrag in Teilzeit zu reduzierten Bezügen weiterarbeitet (Az. 1 K 201/14).
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Quelle Datev: Auswirkung einer Deckelungsregelung auf den Pensionsanspruch bei Übergang in Teilzeitbeschäftigung nach Vollendung des 65. Lebensjahres

Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs

Laut FG Schleswig-Holstein ist eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO, wenn sie – entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO – nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hinweist. Die Einspruchsfrist beträgt dann ein Jahr (Az. 5 K 7/16).
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Quelle Datev: Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs

Kein Differenzkindergeld für in Großbritannien lebendes Kind

Laut FG Schleswig-Holstein steht einem in Deutschland wohnhaften Kindesvater, der ALG-II Leistungen bezieht, unter Berücksichtigung der Regelungen der VO (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. DVO (EG) Nr. 987/2009 kein Anspruch auf (Differenz-) Kindergeld für seine in Großbritannien bei der nicht erwerbstätigen Mutter wohnende Tochter zu (Az. 5 K 179/16).
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Quelle Datev: Kein Differenzkindergeld für in Großbritannien lebendes Kind

Kindergeldauszahlung auch an Minderjährige möglich

Die Ablehnung der Abzweigung des Kindergeldes für den Monat August 2016 wegen Minderjährigkeit der Klägerin ist rechtswidrig, da die Volljährigkeit kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 EStG ist. So entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 2 K 217/16).
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Quelle Datev: Kindergeldauszahlung auch an Minderjährige möglich

Nach neuem Recht niedrigerer Verspätungszuschlag darf nicht schon während der Geltung des alten Rechts angewandt werden

Laut FG Schleswig-Holstein darf das Finanzamt bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlages gemäß dem zur Zeit geltenden § 152 AO nicht die gesetzliche Neuregelung der Vorschrift durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in der Fassung vom 18. Juli 2016 berücksichtigen, auch wenn der Verspätungszuschlag nach der Neuregelung deutlich niedriger ausfallen würde (Az. 2 K 146/16).
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Quelle Datev: Nach neuem Recht niedrigerer Verspätungszuschlag darf nicht schon während der Geltung des alten Rechts angewandt werden

Versteuerung eines aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheids gezahlten Zuschusses für eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass eine Gesellschaft, die eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung vornimmt – welche sich an Bezieher von Arbeitslosengeld richtet und für diese unentgeltlich ist – und dafür aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheides Zuschüsse von der öffentlichen Hand erhält, durch die Durchführung der Maßnahme eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung gegenüber dem Zuschussgeber erbringt (Az. 4 K 46/16).
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Quelle Datev: Versteuerung eines aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheids gezahlten Zuschusses für eine Maßnahme der Arbeitsmarktförderung

Steuerliche Anerkennung eines nach Eintritt in den Ruhestand begonnenen Studiums der Theaterwissenschaft

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass Aufwendungen für ein Studium nur dann als (vorweggenommene) Werbungskosten oder Sonderausgaben berücksichtigt werden können, wenn im konkreten Einzelfall ein hinreichend erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang besteht (Az. 4 K 41/16).
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Quelle Datev: Steuerliche Anerkennung eines nach Eintritt in den Ruhestand begonnenen Studiums der Theaterwissenschaft

Kein Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass ein deutscher Staatsangehöriger keinen Anspruch auf Kindergeld hat, wenn die Kinder langfristig in der Türkei leben (Az. 4 K 138/16 und 4 K 1/17).
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Quelle Datev: Kein Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder

Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Berechnung der Schwelleneinkünfte von 500.000 Euro zu berücksichtigen

Die aufgrund der Günstigerprüfung erfassten Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind bei der Berechnung der Schwelleneinkünfte von 500.000 Euro zu berücksichtigen. So entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 2 V 22/17).
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Quelle Datev: Einkünfte aus Kapitalvermögen bei der Berechnung der Schwelleneinkünfte von 500.000 Euro zu berücksichtigen