Die Ablehnung der Abzweigung des Kindergeldes für den Monat August 2016 wegen Minderjährigkeit der Klägerin ist rechtswidrig, da die Volljährigkeit kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal des § 74 Abs. 1 EStG ist. So entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 2 K 217/16).
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Quelle Datev: Kindergeldauszahlung auch an Minderjährige möglich
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