Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass ein deutscher Staatsangehöriger keinen Anspruch auf Kindergeld hat, wenn die Kinder langfristig in der Türkei leben (Az. 4 K 138/16 und 4 K 1/17).
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Quelle Datev: Kein Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder
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