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Aktuelles

BFH: Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung

Der Begriff der Einkünfte i. S. des § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2007 erfasst positive und negative Einkünfte, sodass abkommensrechtlich steuerfrei gestellte Verluste bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen vom Besteuerungsrückfall erfasst werden und im Inland ungeachtet des Abkommens abziehbar sind. Dies entschied der BFH (Az. I R 52/16).
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Quelle Datev: BFH: Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung

BFH zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob Tatsachen, die den Arrestgrund auf den Zeitpunkt des Ergehens der Arrestanordnung belegen, im Falle einer Fortsetzungsfeststellungsklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ergänzt und für die Beurteilung des Vorliegens eines Arrestgrundes nachträglich entstandene oder bekannt gewordene Tatsachen einbezogen werden können (Az. XI R 35/16).
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Quelle Datev: BFH zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung

BFH zur Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Besteuerungsrecht für die durch den Kläger (Lichtdesigner) in Frankreich, Schweden und der Schweiz erzielten Einkünfte unter Auslegung der DBA nach innerstaatlichem Recht abzuleiten ist, da die jeweiligen Abkommen keine Definitionen der Begriffe „unselbständige“ bzw. „nichtselbständige Arbeit“ oder aber „Vergütungen“ enthalten (Az. I R 44/16).
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Quelle Datev: BFH zur Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Muster der Umsatzsteuererklärung 2019

Mit dem BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2019 eingeführt (Az. III C 3 – S-7344 / 18 / 10002).
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Quelle Datev: Muster der Umsatzsteuererklärung 2019

Umsetzung des MwSt-Digitalpakets zum 1. Januar 2019

Mit dem BMF-Schreiben werden die Änderungen auf Grund des MwSt-Digitalpakets zum 1. Januar 2019 erläutert (Az. III C 3 – S-7117-j / 18 / 10002).
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Quelle Datev: Umsetzung des MwSt-Digitalpakets zum 1. Januar 2019

Rabatte beim Pkw-Kauf sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Gewährt ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm), so handelt es sich hierbei nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 7 K 2053/17).
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Quelle Datev: Rabatte beim Pkw-Kauf sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

Abzug des Ausgleichsanspruchs des Erben gegen eine von den Mitgesellschaftern fortgeführte KG kann nicht zu einem negativen Erwerb führen

Bei einem den Steuerwert eines durch gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel vom Mitgesellschafter erworbenen Kommanditanteils übersteigenden Abfindungsanspruch der Erben ist auch dann kein negativer Erwerb nach § 3 Nr. 2 Satz 2 ErbStG anzusetzen, wenn der Kommanditist zugleich Miterbe und damit Inhaber des Abfindungsanspruchs ist. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 3 K 1118/16).
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Quelle Datev: Abzug des Ausgleichsanspruchs des Erben gegen eine von den Mitgesellschaftern fortgeführte KG kann nicht zu einem negativen Erwerb führen

GmbH hat für Zeiträume vor Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft keinen Anspruch auf gewerbesteuerlichen Freibetrag

Das FG Münster hat entschieden, dass einer GmbH, die im laufenden Jahr eine natürliche Person als atypisch stillen Gesellschafter aufnimmt, der Freibetrag von 24.500 Euro für Zeiträume vor der Aufnahme nicht zu gewähren ist (Az. 10 K 4079/16).
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Quelle Datev: GmbH hat für Zeiträume vor Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft keinen Anspruch auf gewerbesteuerlichen Freibetrag

An Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen für Zeitaufwand sind steuerpflichtig

Entschädigungen, die an Verwaltungsratsmitglieder für die Abgeltung von Zeitaufwand gezahlt werden, sind steuerpflichtig. Dies entschied das FG Münster (Az. 7 K 1976/17).
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Enteignung ist keine Veräußerung

Ordnet eine öffentlich-rechtliche Körperschaft (Stadt) die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf sich selbst gegen Zahlung einer Entschädigung an, enteignet sie also den Grundstückseigentümer, ist ein hieraus erzielter Gewinn nicht steuerpflichtig. Dies entschied das FG Münster (Az. 1 K 71/16).
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Quelle Datev: Enteignung ist keine Veräußerung