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BFH: Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung

Der Begriff der Einkünfte i. S. des § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG 2002 i. d. F. des JStG 2007 erfasst positive und negative Einkünfte, sodass abkommensrechtlich steuerfrei gestellte Verluste bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen vom Besteuerungsrückfall erfasst werden und im Inland ungeachtet des Abkommens abziehbar sind. Dies entschied der BFH (Az. I R 52/16).
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Quelle Datev: BFH: Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung