Entschädigungen, die an Verwaltungsratsmitglieder für die Abgeltung von Zeitaufwand gezahlt werden, sind steuerpflichtig. Dies entschied das FG Münster (Az. 7 K 1976/17).
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Quelle Datev: An Verwaltungsratsmitglieder gezahlte Entschädigungen für Zeitaufwand sind steuerpflichtig
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