BFH: Gewinnpauschalierung bei wissenschaftlichen Tagungen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO dahingehend auszulegen ist, dass die Norm auch auf Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins aus der Überlassung von Ausstellungsflächen an Unternehmen für Werbezwecke während einer Versammlung, eines Kongresses oder einer vergleichbaren Veranstaltung anzuwenden ist, sofern es sich bei der Veranstaltung um einen Zweckbetrieb handelt und das Entgelt für die Ausstellungsflächenüberlassung untrennbar mit der Veranstaltung verbunden ist (Az. V R 70/17).
───────────────────────────
Quelle Datev: BFH: Gewinnpauschalierung bei wissenschaftlichen Tagungen
BFH: Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung
Der BFH hatte zu klären, ob im Falle der Verpachtung nur eines Grundstücks durch eine Besitz-GbR an eine Betriebs-GmbH der Wegfall der personellen Verflechtung durch Vereinigung aller Anteile an der Betriebsgesellschaft in der Hand nur eines Besitzgesellschafters zwingend zur Betriebsaufgabe der Besitz-GbR führt, oder ob die Grundstücksverpachtung fortan als Betriebsverpachtung anzusehen ist mit der Folge, dass keine Aufdeckung der stillen Reserven zu erfolgen hat (Az. IV R 12/16).
───────────────────────────
Quelle Datev: BFH: Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung
USt-Vergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk
Das BMF teilt die Änderungen der Tz. 64 des Schreibens vom 22. Dezember 2004 in der Fassung des Schreibens vom 24. Juli 2017 mit und geht dabei auf die Verwendung von Kreditkarten für dienstliche Beschaffungen der amerikanischen Streitkräfte ein (Az. III C 3 – S-7492 / 19 / 10002 :003).
───────────────────────────
Quelle Datev: USt-Vergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk
Keine umsatzsteuerfreie Vermietung an Prostituierte bei weiteren Zusatzleistungen
Das FG Münster hat entschieden, dass die Vermietung von Zimmern an Prostituierte umsatzsteuerpflichtig ist, wenn der Vermieter zusätzliche Leistungen an die Mieterinnen (z. B. Werbung, Teilnahme am „Düsseldorfer Verfahren“ und Videoüberwachung) erbringt (Az. 5 K 2423/17).
───────────────────────────
Quelle Datev: Keine umsatzsteuerfreie Vermietung an Prostituierte bei weiteren Zusatzleistungen
Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 Abgabenordnung
Eine Änderung nach § 174 Abs. 4 AO ist auch zulässig, wenn das FA zuerst den Steuerbescheid erlässt oder ändert und erst dann die Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen durchführt, auf der die Änderung nach § 174 Abs. 4 AO beruht. Dies setzt voraus, dass die Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen vor Erlass der Einspruchsentscheidung über den Einspruch gegen den nach § 174 Abs. 4 AO geänderten Steuerbescheid erfolgt ist. So das FG Baden-Württemberg (Az. 13 K 89/17).
───────────────────────────
Quelle Datev: Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 Abgabenordnung
Kein Betriebsausgabenabzug für Reisekosten der den Steuerberater begleitenden Ehefrau
Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Dies entschied das FG Münster (Az. 2 K 2355/18).
───────────────────────────
Quelle Datev: Kein Betriebsausgabenabzug für Reisekosten der den Steuerberater begleitenden Ehefrau
Widerruf eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
Das FG Baden-Württemberg hat sich mit der Rechtsnatur, der Auslegung und dem Widerruf einer zwischen dem beklagten Finanzamt und dem Kläger außergerichtlich vereinbarten Schuldenbereinigung befasst (Az. 1 K 1519/18) .
───────────────────────────
Quelle Datev: Widerruf eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
Leistungsort bei Vermittlung von Sportwetten an eine belgische Gesellschaft
Das FG Baden-Württemberg hat angeblich an belgische Gesellschaften vermittelte Sportwetten der Umsatzsteuer unterworfen. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass sie ihre Vermittlungsleistungen im Ausland erbracht hat. (Az. 1 K 412/17).
───────────────────────────
Quelle Datev: Leistungsort bei Vermittlung von Sportwetten an eine belgische Gesellschaft
Kann eine selbständig tätige Tagesmutter Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, anteilig als Betriebsausgaben geltend machen?
Eine selbständig tätige Tagesmutter kann neben den Pauschbeträgen keine weiteren Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, anteilig als Betriebsausgaben geltend machen. Eine Kombination aus flächenmäßiger und zeitlicher Aufteilung der Gesamtkosten von Gebäudeaufwendungen ist nicht praktikabel. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 8 K 751/17).
───────────────────────────
Quelle Datev: Kann eine selbständig tätige Tagesmutter Aufwendungen für ihr Eigenheim, in dem sie mehrere Kinder betreut, anteilig als Betriebsausgaben geltend machen?
Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw durch nachträglich erstellte Auflistungen
Das FG Münster entschied, dass die für Zwecke des § 7g EStG erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Pkw nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann (Az. 7 K 2862/17).
───────────────────────────
Quelle Datev: Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw durch nachträglich erstellte Auflistungen