Das FG Baden-Württemberg hat sich mit der Rechtsnatur, der Auslegung und dem Widerruf einer zwischen dem beklagten Finanzamt und dem Kläger außergerichtlich vereinbarten Schuldenbereinigung befasst (Az. 1 K 1519/18) .
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Quelle Datev: Widerruf eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
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