Home » Steuer News » Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw durch nachträglich erstellte Auflistungen

Aktuelles

Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw durch nachträglich erstellte Auflistungen

Das FG Münster entschied, dass die für Zwecke des § 7g EStG erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Pkw nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen nachgewiesen werden kann (Az. 7 K 2862/17).
───────────────────────────

Quelle Datev: Kein Nachweis der fast ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Pkw durch nachträglich erstellte Auflistungen