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Aktuelles

Kommission genehmigt Beihilferegelung zur Luftverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland

Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Budgeterhöhungen für zwei bestehende deutsche Beihilferegelungen genehmigt, die die Ermäßigung bzw. Befreiung der Flugverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland unterstützen.
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Quelle Datev: Kommission genehmigt Beihilferegelung zur Luftverkehrssteuer für Flüge von und zu kleinen Inseln in Deutschland

BEPS-Aktionspunkt 13: Aktualisierte Leitlinien zur länderspezifischen Berichterstattung

Die OECD hat die Leitlinien zur Umsetzung der länderspezifischen Berichterstattung nach BEPS-Aktionspunkt 13 aktualisiert, um Steuerbehörden und multinationale Unternehmen bei der Anwendung zu unterstützen.
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Quelle Datev: BEPS-Aktionspunkt 13: Aktualisierte Leitlinien zur länderspezifischen Berichterstattung

BFH stellt Revisionsverfahren ein: Keine Entscheidung des EuGH über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand

Der BFH hatte den EuGH um Klärung gebeten, ob die Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften gegen die Beihilferegelung des Unionsrechts verstößt. Nach Rücknahme der Revision hat der BFH das dem Vorlagebeschluss zugrundliegende Verfahren eingestellt (Az. I R 4/20).
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Quelle Datev: BFH stellt Revisionsverfahren ein: Keine Entscheidung des EuGH über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für Betriebe der öffentlichen Hand

BFH zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. Dies hat der BFH entgegen bisheriger Rechtsprechung entschieden (Az. V R 23/19).
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Quelle Datev: BFH zur Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

BFH: Keine Berichtigung des fehlerhaften Einkommensteuerbescheids bei ordnungsgemäßer Erklärung eines Veräußerungsgewinns durch den Steuerpflichtigen

Der BFH entschied, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr vom Finanzamt nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn die fehlerhafte Festsetzung eines vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Veräußerungsgewinns i. S. des § 17 EStG trotz eines vom FA praktizierten „6-Augen-Prinzips“ nicht auf einem bloßen „mechanischen Versehen“ beruht (Az. IX R 23/18).
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Quelle Datev: BFH: Keine Berichtigung des fehlerhaften Einkommensteuerbescheids bei ordnungsgemäßer Erklärung eines Veräußerungsgewinns durch den Steuerpflichtigen

BFH zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Art. 288 Nr. 1 MwStSystRL dahingehend auszulegen ist, dass nur steuerfreie Leistungen bei der Ermittlung der Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung auszuschließen sind, nicht aber reduzierte Bemessungsgrundlagen und ob somit bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung unterliegt, nur auf die Differenzumsätze und nicht auf die Gesamteinnahmen abzustellen ist (Az. XI R 17/19).
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Quelle Datev: BFH zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Differenzbesteuerung unterliegenden Wiederverkäufern

Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen

Der BFH hat seine frühere Rechtsprechung zu der in verschiedenen Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder anderen steuerbegünstigenden Normen des EStG enthaltenen Tatbestandsvoraussetzung, wonach die jeweilige Steuervergünstigung davon abhängt, dass eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss, geändert. Darauf hat das BMF nun reagiert (Az. IV C 5 – S-2334 / 19 / 10017).
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Basiszins zum 2. Januar 2020 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2020 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2020 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10038 :001).
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Quelle Datev: Basiszins zum 2. Januar 2020 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG

Kein Grundsteuererlass für Grundstücke in Koblenzer Altstadt

Allein der Leerstand denkmalgeschützter und sanierungsbedürftiger Gebäude rechtfertigt nicht den Erlass oder die Reduzierung der Grundsteuer. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 760/19).
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Quelle Datev: Kein Grundsteuererlass für Grundstücke in Koblenzer Altstadt

Entgelt für die Anbringung von Werbung auf privaten Fahrzeugen als Arbeitslohn

Ein Entgelt, das der Arbeitgeber an seine Mitarbeiter für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlt, unterliegt der Lohnsteuer. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 3320/18 L).
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