Allein der Leerstand denkmalgeschützter und sanierungsbedürftiger Gebäude rechtfertigt nicht den Erlass oder die Reduzierung der Grundsteuer. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 760/19).
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Quelle Datev: Kein Grundsteuererlass für Grundstücke in Koblenzer Altstadt
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