Der BFH hat seine frühere Rechtsprechung zu der in verschiedenen Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder anderen steuerbegünstigenden Normen des EStG enthaltenen Tatbestandsvoraussetzung, wonach die jeweilige Steuervergünstigung davon abhängt, dass eine bestimmte Arbeitgeberleistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden muss, geändert. Darauf hat das BMF nun reagiert (Az. IV C 5 – S-2334 / 19 / 10017).
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Quelle Datev: Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen
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