Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gelten auch für Landwirtschaft und Gartenbau
Die alle Beschäftigten umfassenden Aufzeichnungspflichten des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gelten auch für die Branchen, für die ein Tarifvertrag für allgemein anwendbar erklärt worden ist. So entschied das FG Hamburg 2017 (Az. 4 K 73/15, entgegen OLG Hamm Az. 3 RBs 277/16).
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Quelle Datev: Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gelten auch für Landwirtschaft und Gartenbau
BFH: Kein einheitliches Vertragswerk bei wesentlich geändertem Generalübernehmervertrag
Laut BFH führt nicht jedes Bauprojekt, das sich auf den Kauf von Grundstücken und die anschließende Bebauung richtet, zur Grunderwerbsteuerpflicht der Bauerrichtungskosten. Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand liege nicht vor, wenn der zunächst angebotene Generalübernehmervertrag zur Bebauung des Grundstücks nach dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags in wesentlichen Punkten geändert wurde (Az. II R 38/14).
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Quelle Datev: BFH: Kein einheitliches Vertragswerk bei wesentlich geändertem Generalübernehmervertrag
BFH: Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen. Nach dem Urteil des BFH (Az. I R 70/15) können für diese Verpflichtungen Rückstellungen erst gebildet werden, wenn sie sich durch den Erlass einer sog. Abholanordnung hinreichend konkretisiert haben.
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Quelle Datev: BFH: Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
BFH zur Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Verweigerung der Empfängerbenennung gemäß § 160 AO aufgrund eines nach Eintritt der Bestandskraft von Bescheiden an den Steuerpflichtigen gerichteten Benennungsverlangens die Änderung der Bescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtfertigen kann (Az. III R 28/14).
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BFH zum Wegfall der korrespondierenden Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die korrespondierende Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens in der Sonderbilanz des Gesellschafters mit der Veräußerung des Mitunternehmeranteils endet, oder ob der Erwerber des Anteils, der die Forderung übernimmt, den Bilanzansatz des Veräußerers ungeachtet eines möglicherweise gesunkenen Teilwerts fortzuführen hat (Az. IV R 1/15).
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Quelle Datev: BFH zum Wegfall der korrespondierenden Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils
BFH zum Beginn der Festsetzungsverjährung bei mittelbarer Schenkung
Der BFH hatte zu entscheiden, welche Umstände dem Finanzamt im Fall einer mittelbaren Schenkung bekannt sein müssen, damit die Frist zur Festsetzung der Schenkungsteuer zu laufen beginnt (Az. II R 2/15).
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BFH zum Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob in die Prüfung der sachlichen Unbilligkeit bei lediglich begehrtem Erlass von Einkommensteuer die als übermäßig geltend gemachte anteilige Belastung des Klägers als Gesellschafter von GmbH & Co. KGs mit Gewerbesteuer einzubeziehen ist (Az. III R 35/14).
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Quelle Datev: BFH zum Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen
BFH: Restschuldbefreiung und Betriebsaufgabe
Ein Buchgewinn, der aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entsteht, ist grundsätzlich im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen. So entschied der BFH (Az. X R 4/15).
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Stewardess: Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Stewardess die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen kann (Az. 8 K 1262/15 E).
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BStBK begrüßt Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zum Verlustvortrag von Kapitalgesellschaften
Die BStBK befürwortet den Beschluss des BVerfG (Az. 2 BvL 6/11) vom 29.03.2017. Darin erklärten die Karlsruher Richter § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) zur Einschränkung des Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften als nicht mit der Verfassung vereinbar.
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