Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob in die Prüfung der sachlichen Unbilligkeit bei lediglich begehrtem Erlass von Einkommensteuer die als übermäßig geltend gemachte anteilige Belastung des Klägers als Gesellschafter von GmbH & Co. KGs mit Gewerbesteuer einzubeziehen ist (Az. III R 35/14).
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Quelle Datev: BFH zum Erlass von Steuern aus Billigkeitsgründen
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