Laut BFH führt nicht jedes Bauprojekt, das sich auf den Kauf von Grundstücken und die anschließende Bebauung richtet, zur Grunderwerbsteuerpflicht der Bauerrichtungskosten. Ein einheitlicher Erwerbsgegenstand liege nicht vor, wenn der zunächst angebotene Generalübernehmervertrag zur Bebauung des Grundstücks nach dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags in wesentlichen Punkten geändert wurde (Az. II R 38/14).
───────────────────────────
Quelle Datev: BFH: Kein einheitliches Vertragswerk bei wesentlich geändertem Generalübernehmervertrag
Home » Steuer News » BFH: Kein einheitliches Vertragswerk bei wesentlich geändertem Generalübernehmervertrag