Der BFH hatte zu entscheiden, welche Umstände dem Finanzamt im Fall einer mittelbaren Schenkung bekannt sein müssen, damit die Frist zur Festsetzung der Schenkungsteuer zu laufen beginnt (Az. II R 2/15).
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Quelle Datev: BFH zum Beginn der Festsetzungsverjährung bei mittelbarer Schenkung
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