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Aktuelles

Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden

Auch in diesem Jahr wahren die niedersächsischen Finanzämter den sog. Weihnachtsfrieden und verzichten in der Weihnachtszeit auf einzelne Maßnahmen, die von Bürgern als besonders belastend empfunden werden könnten. Im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler werden rückständige Steuerforderungen aber auch weiterhin angemahnt und vollstreckt.
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Quelle Datev: Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden

"Weihnachtsfrieden" für die sächsischen Steuerzahler

Die Finanzämter des Freistaates Sachsen werden auch in diesem Jahr den sog. „Weihnachtsfrieden“ einhalten. Vom 21.12. bis einschließlich Neujahr werde deshalb von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen weist allerdings darauf hin, dass es wie bereits in den Vorjahren keinen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen geben wird. Im Übrigen müssen bereits fällige Steuern auch während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden.
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Quelle Datev: „Weihnachtsfrieden“ für die sächsischen Steuerzahler

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2018

Das BMF hat die für das Jahr 2018 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben (Az. IV A 4 – S-1547 / 13 / 10001-05).
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Quelle Datev: Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2018

Vollzugsfragen bei Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO

Das Schreiben des BMF dient der praktischen Umsetzung der sog. „Rettungsdienstentscheidung“ (BFH-Urteil I R 17/12 vom 27.11.2013), insbesondere des Tatbestandsmerkmals „nicht des Erwerbs wegen“ i. S. des § 66 Abs. 2 AO bei Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege (Az. IV C 4 – S-0185 / 14 / 10002 :001).
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Quelle Datev: Vollzugsfragen bei Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege nach § 66 AO

Entgegen BMF: Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge

Das FG Münster entschied, dass Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten zu den Zinserträgen gehören, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschrankenfreigrenze zu verrechnen sind (Az. 4 K 3523/14 F).
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Quelle Datev: Entgegen BMF: Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge

Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

Erhält ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft, in der er nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses übergangsweise beschäftigungslos angestellt ist, Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, unterliegen diese Beträge dem ermäßigten Steuertarif. So entschied das FG Münster (Az. 7 K 2635/16).
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Quelle Datev: Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

Zweitwohnungsteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

Das BVerwG entschied, dass die Zweitwohnungsteuersatzungen der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee im Hinblick auf den darin geregelten Steuersatz zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führen (Az. 9 C 11.16 und Az. 9 C 3.17).
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Quelle Datev: Zweitwohnungsteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

Neues Gesetz zur Zweitwohnung- und Übernachtungsteuer beschlossen

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 14.12.2017 das Gesetz zur Änderung der Zweitwohnung- und Übernachtungsteuer beschlossen. Das neue Gesetz sieht vor, die Zweitwohnungsteuer ab 1. Januar 2019 von derzeit fünf auf fünfzehn Prozent der Jahresnettokaltmiete zu erhöhen.
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Quelle Datev: Neues Gesetz zur Zweitwohnung- und Übernachtungsteuer beschlossen

EU-Parlament: Empfehlungen gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung

Das EU-Parlament hat am 13.12.2017 einen sehr umfangreichen Bericht mit mehr als 200 Empfehlungen im Anschluss an die Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung verabschiedet.
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Quelle Datev: EU-Parlament: Empfehlungen gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung

Art. 344 und 345 MwStSystRL – Sonderregelung für Anlagegold

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2018 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 11. November 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit diesem BMF-Schreiben wird die Liste ergänzend zu der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bekannt gemacht (Az. III C 1 – S-7068 / 07 / 10001-09).
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Quelle Datev: Art. 344 und 345 MwStSystRL – Sonderregelung für Anlagegold