Home » Steuer News » Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

Aktuelles

Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

Erhält ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft, in der er nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses übergangsweise beschäftigungslos angestellt ist, Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, unterliegen diese Beträge dem ermäßigten Steuertarif. So entschied das FG Münster (Az. 7 K 2635/16).
───────────────────────────

Quelle Datev: Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein