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Entgegen BMF: Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge

Das FG Münster entschied, dass Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten zu den Zinserträgen gehören, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschrankenfreigrenze zu verrechnen sind (Az. 4 K 3523/14 F).
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