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Zweitwohnungsteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig

Das BVerwG entschied, dass die Zweitwohnungsteuersatzungen der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee im Hinblick auf den darin geregelten Steuersatz zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung führen (Az. 9 C 11.16 und Az. 9 C 3.17).
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Quelle Datev: Zweitwohnungsteuer: Stufentarif der Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee rechtswidrig