Schenkung zwischen GmbH-Gesellschaftern und GmbH – Auffassung der Finanzverwaltung
In vielen GmbHs gibt es vertragliche Beziehungen zwischen GmbH und Gesellschaftern. Diese sind rechtlich völlig unbedenklich, auch wenn die Leistungen unangemessen höher sind als die Gegenleistungen, wenn also eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ vorliegt. RA und FASt Binnewies zeigte beim Steuerforum 2019 in Hannover auf, dass solche Vertragsbeziehungen aber häufig neben den ertragsteuerlichen auch ungewollte erbschaft- und schenkungsteuerliche Folgen haben können.
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Quelle Datev: Schenkung zwischen GmbH-Gesellschaftern und GmbH – Auffassung der Finanzverwaltung
Leibrente und Nießbrauch: Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften
Die größte Hürde vor allem für kleine und mittelgroße GmbHs und Aktiengesellschaften dürfte das Finden eines Nachfolgers für das Unternehmen sein. Aber selbst wenn diese Hürde genommen worden ist, steht der Unternehmer und sein Nachfolger vor neuen Herausforderungen. Das betonte Prof. Dr. Guido Förster, StB, Universität Düsseldorf, beim Steuerforum 2019 in Hannover.
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Quelle Datev: Leibrente und Nießbrauch: Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften
Gesamtplanrechtsprechung des BFH – nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht mehr anwendbar?
Beim Steuerforum 2019 in Hannover wurde hervorgehoben, dass die „Gesamtplanrechtsprechung des BFH“ ein erhebliches Risiko für die Gestaltungspraxis darstellt. Denn nach ihr werde letztlich eine Mehrzahl von Rechtsgeschäften, die auf einheitlicher Planung basieren und die in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen, für die steuerliche Beurteilung zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang zusammengefasst und der steuerrechtlichen Würdigung zugrunde gelegt.
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Quelle Datev: Gesamtplanrechtsprechung des BFH – nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht mehr anwendbar?
Schenkungsteuer beim Erwerb neuer Anteile an einer GmbH
Sind die Wertverhältnisse zwischen einer Einlage und den erhaltenen Anteilen nicht ausgewogen, können beim Erwerb neuer Gesellschaftsanteile an einer GmbH beispielsweise im Zuge einer Kapitalerhöhung oder einer Neugründung verschiedene ungewollte schenkungsteuerliche Folgen entstehen. Auch im Falle einer Verschmelzung bei einem nicht dem Verkehrswert der Anteile entsprechenden Wertverhältnis könne es zu einer steuerbaren Zuwendung kommen. So Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn, StOAR, Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein beim Steuerforum 2019.
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Quelle Datev: Schenkungsteuer beim Erwerb neuer Anteile an einer GmbH
Zufluss und Steuerpflicht von Gewinntantiemen an beherrschende GmbH-Gesellschafter
Es gibt neue Entwicklungen aus der Finanzrechtsprechung, bei der es nicht nur um den Zufluss der Gewinntantieme bei beherrschenden Gesellschaftern, sondern auch um die Berechnung der Bemessungsgrundlage geht. Der Steuerberaterverband Niedersachsen/Sachsen-Anhalt berichtet vom Steuerforum 2019.
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Quelle Datev: Zufluss und Steuerpflicht von Gewinntantiemen an beherrschende GmbH-Gesellschafter
BFH-Übersicht: Zu erwartende Schwerpunktentscheidungen von besonderer Bedeutung im Jahr 2019
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Entscheidungsvorschau auf Schwerpunktentscheidungen hin, mit denen im Jahr 2019 voraussichtlich gerechnet werden kann.
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Quelle Datev: BFH-Übersicht: Zu erwartende Schwerpunktentscheidungen von besonderer Bedeutung im Jahr 2019
Studienkosten trotz Stipendium abziehbar
Zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhaltene Stipendiumszahlungen mindern nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 1 K 1246/16).
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Quelle Datev: Studienkosten trotz Stipendium abziehbar
Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist kein erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen
Für den Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen (Verschonungsabschlag und Freibetrag) nicht in Anspruch genommen werden. Dies entschied das FG Münster (Az. 3 K 3014/16).
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Quelle Datev: Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist kein erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen
Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des BSI
Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet (Az. IV A 4 – S-0316 / 13 / 10005 :071).
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Quelle Datev: Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des BSI
Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
Die mehrseitige Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten soll laut BMF mit Zustimmung des Bundesrates im Verhältnis zu weiteren Staaten und Hoheitsgebieten in Kraft treten.
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Quelle Datev: Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung