Das BSI hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet (Az. IV A 4 – S-0316 / 13 / 10005 :071).
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Quelle Datev: Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des BSI
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