Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz
Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So entschied das FG Köln (Az. 2 K 3652/14).
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Quelle Datev: Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz
Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz
Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So entschied das FG Köln (Az. 2 K 3652/14).
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Quelle Datev: Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz
Steuerrechtliche Behandlung eines Gewerbeverlustes
Der Formwechsel einer an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) in eine Personengesellschaft führt nicht zum anteiligen Wegfall des Gewerbesteuerverlustes bei der Untergesellschaft. Das hat das FG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 K 41/16).
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Quelle Datev: Steuerrechtliche Behandlung eines Gewerbeverlustes
Steuerrechtliche Behandlung eines Gewerbeverlustes
Der Formwechsel einer an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) in eine Personengesellschaft führt nicht zum anteiligen Wegfall des Gewerbesteuerverlustes bei der Untergesellschaft. Das hat das FG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 K 41/16).
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Quelle Datev: Steuerrechtliche Behandlung eines Gewerbeverlustes
Kein Abzug des Investitionsabzugsabzugsbetrags bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach § 7 Satz 1 i. V. m. § 9 Satz 1 UmwStG aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag i. S. des § 7g EStG zu vermindern ist (Az. 4 K 98/15).
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Quelle Datev: Kein Abzug des Investitionsabzugsabzugsbetrags bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung
Kein Abzug des Investitionsabzugsabzugsbetrags bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach § 7 Satz 1 i. V. m. § 9 Satz 1 UmwStG aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag i. S. des § 7g EStG zu vermindern ist (Az. 4 K 98/15).
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Quelle Datev: Kein Abzug des Investitionsabzugsabzugsbetrags bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung
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