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Aktuelles

Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So entschied das FG Köln (Az. 2 K 3652/14).
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Quelle Datev: Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So entschied das FG Köln (Az. 2 K 3652/14).
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Quelle Datev: Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

Steuerrechtliche Behandlung eines Gewerbeverlustes

Der Formwechsel einer an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) in eine Personengesellschaft führt nicht zum anteiligen Wegfall des Gewerbesteuerverlustes bei der Untergesellschaft. Das hat das FG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 K 41/16).
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Quelle Datev: Steuerrechtliche Behandlung eines Gewerbeverlustes

Steuerrechtliche Behandlung eines Gewerbeverlustes

Der Formwechsel einer an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) in eine Personengesellschaft führt nicht zum anteiligen Wegfall des Gewerbesteuerverlustes bei der Untergesellschaft. Das hat das FG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 K 41/16).
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Quelle Datev: Steuerrechtliche Behandlung eines Gewerbeverlustes

Kein Abzug des Investitionsabzugsabzugsbetrags bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach § 7 Satz 1 i. V. m. § 9 Satz 1 UmwStG aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag i. S. des § 7g EStG zu vermindern ist (Az. 4 K 98/15).
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Quelle Datev: Kein Abzug des Investitionsabzugsabzugsbetrags bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung

Kein Abzug des Investitionsabzugsabzugsbetrags bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach § 7 Satz 1 i. V. m. § 9 Satz 1 UmwStG aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag i. S. des § 7g EStG zu vermindern ist (Az. 4 K 98/15).
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Quelle Datev: Kein Abzug des Investitionsabzugsabzugsbetrags bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung

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