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Kein Abzug des Investitionsabzugsabzugsbetrags bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach § 7 Satz 1 i. V. m. § 9 Satz 1 UmwStG aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft nicht um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag i. S. des § 7g EStG zu vermindern ist (Az. 4 K 98/15).
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Quelle Datev: Kein Abzug des Investitionsabzugsabzugsbetrags bei der Besteuerung der offenen Gewinnrücklagen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung