Der Formwechsel einer an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligten Kapitalgesellschaft (Obergesellschaft) in eine Personengesellschaft führt nicht zum anteiligen Wegfall des Gewerbesteuerverlustes bei der Untergesellschaft. Das hat das FG Schleswig-Holstein entschieden (Az. 2 K 41/16).
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Quelle Datev: Steuerrechtliche Behandlung eines Gewerbeverlustes
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