Neufassung der Textziffer 5 des Merkblatts zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren
Das BMF hat die Textziffer 5 des Merkblatts zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen neu gefasst (Az. IV B 5 – S-1304 / 0-04).
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Quelle Datev: Neufassung der Textziffer 5 des Merkblatts zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren
DStV zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Der DStV hat im Gespräch mit MdB Uwe Feiler, zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auf die drängendsten Bedenken der Beraterschaft zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz hingewiesen.
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Quelle Datev: DStV zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
DStV zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
Der DStV hat im Gespräch mit MdB Uwe Feiler, zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auf die drängendsten Bedenken der Beraterschaft zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz hingewiesen.
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Höchstrichterlich bestätigt – Vertrauensschutz für Bauleistende
Das FG Münster weist darauf hin, dass der BFH zwei Entscheidungen zum Vertrauensschutz in sog. Bauträger-Fällen (Az. 15 K 1553/15 und 15 K 3669/15) im Wesentlichen bestätigt hat (Az. V R 16/16, V R 24/16).
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Quelle Datev: Höchstrichterlich bestätigt – Vertrauensschutz für Bauleistende
Höchstrichterlich bestätigt – Vertrauensschutz für Bauleistende
Das FG Münster weist darauf hin, dass der BFH zwei Entscheidungen zum Vertrauensschutz in sog. Bauträger-Fällen (Az. 15 K 1553/15 und 15 K 3669/15) im Wesentlichen bestätigt hat (Az. V R 16/16, V R 24/16).
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Zur Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen, Niederschlagungen von Landessteuern und Verzicht auf Zinsen der durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
Unter Aufhebung der Erlasse vom 17.12.2015 regeln gleichlautende Ländererlasse die Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen, Niederschlagungen von Landessteuern und den Verzicht auf Zinsen der durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben (Az. 3 – S-033.6/18 u. a.).
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Quelle Datev: Zur Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen, Niederschlagungen von Landessteuern und Verzicht auf Zinsen der durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
Zur Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen, Niederschlagungen von Landessteuern und Verzicht auf Zinsen der durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
Unter Aufhebung der Erlasse vom 17.12.2015 regeln gleichlautende Ländererlasse die Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse, Billigkeitsmaßnahmen, Absehen von Festsetzungen, Niederschlagungen von Landessteuern und den Verzicht auf Zinsen der durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben (Az. 3 – S-033.6/18 u. a.).
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Teilnahme an einer "Sensibilisierungswoche" führt zu Arbeitslohn des Arbeitnehmers
Laut FG Düsseldorf ist die Teilnahme von Arbeitnehmern an einer sog. Sensibilisierungswoche als eine gesundheitspräventive Maßnahme anzusehen, die vor allem im persönlichen Interesse der Arbeitnehmer stattfindet und daher als Zuwendung mit Entlohnungscharakter mit der Folge einer lohnsteuerlichen Inanspruchnahme der Arbeitgeberin zu qualifizieren ist (Az. 9 K 3682/15 L).
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Quelle Datev: Teilnahme an einer „Sensibilisierungswoche“ führt zu Arbeitslohn des Arbeitnehmers
Teilnahme an einer "Sensibilisierungswoche" führt zu Arbeitslohn des Arbeitnehmers
Laut FG Düsseldorf ist die Teilnahme von Arbeitnehmern an einer sog. Sensibilisierungswoche als eine gesundheitspräventive Maßnahme anzusehen, die vor allem im persönlichen Interesse der Arbeitnehmer stattfindet und daher als Zuwendung mit Entlohnungscharakter mit der Folge einer lohnsteuerlichen Inanspruchnahme der Arbeitgeberin zu qualifizieren ist (Az. 9 K 3682/15 L).
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Quelle Datev: Teilnahme an einer „Sensibilisierungswoche“ führt zu Arbeitslohn des Arbeitnehmers
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Das BMF hat den Referentenentwurf der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen veröffentlicht. Bundesministerien, Länder und Verbände können sich bis zum 2. Mai 2017 dazu äußern.
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Quelle Datev: Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen