Geltung der allgemeinen Aufzeichnungspflichten auch für gewerbliche Prostitution
Das FG Hamburg hat entschieden, dass bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns aus Eigenprostitution durch Einnahme-Überschussrechnung nicht auf die Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle verzichtet werden kann (Az. 2 K 110/15).
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Quelle Datev: Geltung der allgemeinen Aufzeichnungspflichten auch für gewerbliche Prostitution
Steuerabkommen mit Mazedonien
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abkommens zwischen Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11869) eingebracht.
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Quelle Datev: Steuerabkommen mit Mazedonien
Steuerabkommen mit Mazedonien
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Abkommens zwischen Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11869) eingebracht.
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Steuerabkommen mit Panama
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Ratifizierung des am 21.11.2016 geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens mit Panama in den Bundestag eingebracht (18/11878), mit dem geregelt werden soll, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern.
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Quelle Datev: Steuerabkommen mit Panama
Steuerabkommen mit Panama
Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Ratifizierung des am 21.11.2016 geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens mit Panama in den Bundestag eingebracht (18/11878), mit dem geregelt werden soll, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern.
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Quelle Datev: Steuerabkommen mit Panama
Steuerabkommen mit Armenien
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11867) eingebracht.
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Quelle Datev: Steuerabkommen mit Armenien
Steuerabkommen mit Armenien
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11867) eingebracht.
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Quelle Datev: Steuerabkommen mit Armenien
Namensnutzung im Konzern
Das BMF gibt vor dem Hintergrund des BFH-Urteils I R 22/14 vom 21.01.2016 Hinweise zur Anwendung des § 1 AStG für die Abgrenzung zwischen einer „bloßen“ Namensnutzung einerseits und der mit einer Namensnutzung ggf. unmittelbar verbundenen Überlassung von Markenrechten und anderen immateriellen Werten (z. B. Know-how) andererseits (Az. IV B 5 – S-1341 / 16 / 10003).
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Quelle Datev: Namensnutzung im Konzern
Namensnutzung im Konzern
Das BMF gibt vor dem Hintergrund des BFH-Urteils I R 22/14 vom 21.01.2016 Hinweise zur Anwendung des § 1 AStG für die Abgrenzung zwischen einer „bloßen“ Namensnutzung einerseits und der mit einer Namensnutzung ggf. unmittelbar verbundenen Überlassung von Markenrechten und anderen immateriellen Werten (z. B. Know-how) andererseits (Az. IV B 5 – S-1341 / 16 / 10003).
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Neufassung der Textziffer 5 des Merkblatts zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren
Das BMF hat die Textziffer 5 des Merkblatts zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen neu gefasst (Az. IV B 5 – S-1304 / 0-04).
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Quelle Datev: Neufassung der Textziffer 5 des Merkblatts zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren