Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld kann nicht zurückgenommen werden
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Antrag auf Aufteilung der Einkommensteuerschuld bis zum Eintritt der Bestandskraft des Aufteilungsbescheids nicht zurückgenommen werden kann (Az. 11 K 370/15).
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Quelle Datev: Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld kann nicht zurückgenommen werden
Dortmunder Wettbürosteuer derzeit unzulässig
Laut BVerwG ist die Wettbürosteuer der Stadt Dortmund in der derzeitigen Ausgestaltung unzulässig, da Bemessungsgrundlage die Veranstaltungsfläche und nicht der Wetteinsatz ist (Az. 9 C 7.16, 9 C 8.16, 9 C 9.16).
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Probleme mit Umsatzsteuer im Internet
Der Umsatzsteuerbetrug auf Online-Handelsplattformen stellt ein Problem dar. Man geht von einem Steuerausfall von 800 Millionen bis einer Milliarde Euro aus. Außerdem entstehe ein Wettbewerbsnachteil für Händler, die die Umsatzsteuer abführen würden. Dennoch sprach sich die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag gegen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12556) aus, in dem Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs auf Online-Handelsplattformen gefordert wurden.
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BFH: Betrugsschaden als Werbungskosten
Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, der Makler werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen, kann den Verlust bei den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Dies setzt nach dem Urteil des BFH allerdings voraus, dass er bei Hingabe des Geldes zum Erwerb und zur Vermietung des Grundstücks entschlossen war (Az. IX R 24/16).
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BFH zu passiven Rechnungsabgrenzungsposten – Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Entschädigung, die ein Landwirt dafür erhält, dass er die auf seinem Hof betriebene Schweinehaltung dauerhaft und insbesondere unter Verzicht auf bauliche Veränderungen bzw. Erweiterungen auf den gegenwärtigen Umfang begrenzt, einer passiven Rechnungsabgrenzung zugänglich ist, und welcher Zeitraum dabei ggf. zugrunde zu legen ist (Az. VI R 96/13).
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BFH: Ermäßigter Steuersatz bei Auftragsforschung
Der BFH hatte in zwei Fällen zu entscheiden, ob die Versteuerung der Umsätze aus der Auftragsforschung des Trägers einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung mit dem Regelsteuersatz, statt – wie beantragt – mit dem ermäßigten Steuersatz, rechtmäßig ist, wenn die Einnahmen einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeflossen sind (Az. V R 43/14, V R 7/15).
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EuGH zu Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien
Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, können verbotene staatliche Beihilfen darstellen, wenn und soweit sie für wirtschaftliche Tätigkeiten gewährt werden. So der EuGH (Rs. C-74/16).
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Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Das BMF weist auf die Veröffentlichung des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen am 24.06.2017 im Bundesgesetzblatt hin.
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Quelle Datev: Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) vom 23.06.2017 (BGBl. I S. 1682) sieht vor, dass durch erhöhte Transparenz, erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen und Dritter sowie neue Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden Domizilgesellschaften künftig wirksamer ermittelt werden können. Darauf weist das BMF hin.
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Quelle Datev: Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Verschärfte EU-Regeln im Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Terrorismusfinanzierung treten in Kraft
Am 26.06.2017 ist die Vierte Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung in Kraft getreten. Laut EU-Kommission verschärft sie die bestehenden Regelungen und sorgt für eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zudem schaffe sie mehr Transparenz, um Steuervermeidung zu verhindern.
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Quelle Datev: Verschärfte EU-Regeln im Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Terrorismusfinanzierung treten in Kraft