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EuGH zu Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien

Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, können verbotene staatliche Beihilfen darstellen, wenn und soweit sie für wirtschaftliche Tätigkeiten gewährt werden. So der EuGH (Rs. C-74/16).
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Quelle Datev: EuGH zu Steuerbefreiungen der katholischen Kirche in Spanien