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Aktuelles

GoBD: AWV-Praxisleitfaden veröffentlicht

Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) hat einen umfangreichen Praxisleitfaden zur GoBD zur Orientierungshilfe und für ein besseres Verständnis der GoBD entwickelt. Das berichtet der DStV.
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Quelle Datev: GoBD: AWV-Praxisleitfaden veröffentlicht

BFH zu Wiederbepflanzungsrechten im Weinbau

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Wiederbepflanzungsrechte im Weinbau einer zeitlichen Begrenzung unterliegen, daher als abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter anzusehen sind und welche Nutzungsdauer dann der AfA zugrunde zu legen ist (Az. VI R 65/15).
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Quelle Datev: BFH zu Wiederbepflanzungsrechten im Weinbau

Aufwendungen für einen „Schulhund“ sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin steuerlich abzugsfähig

Laut FG Rheinland-Pfalz kann eine Lehrerin Aufwendungen für ihren Hund, der sie drei Mal pro Woche in die Schule begleitet und dort als „Schulhund“ eingesetzt wird, nicht als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen (Az. 5 K 2345/15).
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Quelle Datev: Aufwendungen für einen „Schulhund“ sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin steuerlich abzugsfähig

Ein Festival für elektronische Musik unterfällt nicht der Vergnügungssteuerpflicht

Das VG Koblenz hat einem Eilantrag gegen Einordnung eines Festivals für elektronische Musik als Tanzveranstaltung und deren Veranlagung zur Vergnügungssteuer stattgegeben. Der Begriff der Tanzveranstaltung sei unter Berücksichtigung der aktuellen Vielfalt von Aufführungen bzw. Darbietungen, die unter diesen Begriff gefasst werden könnten, nicht mehr bestimmt genug, um Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung zu sein (Az. 2 L 111/18.KO).
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Quelle Datev: Ein Festival für elektronische Musik unterfällt nicht der Vergnügungssteuerpflicht

Baukindergeld kostet vier Milliarden

Laut der Bundesregierung wird das laut Koalitionsvertrag vom Februar 2018 geplante Baukindergeld in 10 Jahren ein Fördervolumen von ca. vier Mrd. Euro haben und für ca. 200.000 Familien mit rund 300.000 Kindern zur Verfügung stehen.
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Quelle Datev: Baukindergeld kostet vier Milliarden

Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 16. März 2018 ergangen sind

Das BMF hat eine Positivliste der gültigen gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder und eine Negativliste der nicht mehr gültigen Erlasse herausgegeben (Az. IV A 2 – O-2000 / 17 / 10001 // 3 – O-2000/99).
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Quelle Datev: Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 16. März 2018 ergangen sind

Anwendung von BMF-Schreiben; BMF-Schreiben, die bis zum 16. März 2018 ergangen sind

Das BMF hat eine Positivliste der gültigen BMF-Schreiben und eine Negativliste der nicht mehr gültigen Schreiben herausgegeben (Az. IV A 2 – O-2000 / 17 / 10001).
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Quelle Datev: Anwendung von BMF-Schreiben; BMF-Schreiben, die bis zum 16. März 2018 ergangen sind

EU-Kommission schlägt neue Besteuerungsregeln für digitale Wirtschaft vor

Die EU-Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, die sicherstellen sollen, dass digitale Geschäftstätigkeiten in der EU auf faire und wachstumsfreundliche Weise besteuert werden.
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Quelle Datev: EU-Kommission schlägt neue Besteuerungsregeln für digitale Wirtschaft vor

BFH: Abzug des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von Ehegatten

Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen. So entschied der BFH (Az. III R 2/17).
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Quelle Datev: BFH: Abzug des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von Ehegatten

BFH: Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten

Rabatte, die Pharmaunternehmen für die Lieferung von Arzneimitteln zu gewähren haben, mindern umsatzsteuerrechtlich die Steuerschuld der Pharmaunternehmen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um eine Lieferung für gesetzlich oder privat krankenversicherte Personen handelt. So entschied der BFH (Az. V R 42/15).
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Quelle Datev: BFH: Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten