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BFH: Abzug des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von Ehegatten

Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen. So entschied der BFH (Az. III R 2/17).
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Quelle Datev: BFH: Abzug des hälftigen Behinderten-Pauschbetrags bei der Einzelveranlagung von Ehegatten